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WALD/235: Hambacher Forst - Rodungsstopp de jure ... (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 28. November 2017

Braunkohlentagebau

BUND setzt Rodungsstopp im Hambacher Wald durch


Düsseldorf, 28.11.2017 | Auf Antrag des NRW-Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster heute einen Rodungsstopp im Hambacher Wald verfügt. Das Gericht hat das Land NRW im Wege einer Zwischenentscheidung verpflichtet, sicherzustellen, dass RWE die Fällarbeiten ab heute, 18.00 Uhr, einstellt. Das Rodungsverbot gilt zunächst so lange bis das OVG über die BUND-Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. Oktober 2017 entschieden hat. Im Eilverfahren hatte das Gericht damals einen partiellen Rodungsstopp verfügt, von dem aber nicht die Flächen im Geltungsbereich des derzeitigen Rahmenbetriebsplans erfasst waren. Dagegen richtete sich die BUND-Beschwerde.

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass die Zwischenentscheidung zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes angesichts der Komplexität des Sachverhalts und der sich stellenden Rechtsfragen sowie zur Vermeidung des Eintritts irreversibler Zustände erforderlich sei.

"Die Gerichtsentscheidung gibt RWE und dem Land NRW den zeitlichen Spielraum, noch einmal über den Vergleichsvorschlag des Gerichts nachzudenken", sagte der BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen. "Dessen kategorische Ablehnung war kein Beitrag zur Wahrung des Rechtsfriedens." Das Verwaltungsgericht Köln hatte in der mündlichen Verhandlung den Prozessbeteiligten einen Vergleich vorgeschlagen, der den verbliebenen Rest des Hambacher Waldes verschont hätte, ohne die Braunkohlenförderung zum Erliegen zu bringen.

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Quelle:
Presseinformation, 28.11.2017
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2017

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