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FINANZEN/025: Lenkungswirkung durch Novellierung des Wasserentnahmeentgelts verpaßt (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 8. Juni 2010

Wasser ist kein Pfennigartikel

BUND: Lenkungswirkung durch Novellierung des Wasserentnahmeentgelts verpasst


Stuttgart. Der sogenannte 'Wasserpfennig' könnte ein Instrument zum nachhaltigen Umgang mit Wasser sein. Bei der Novellierung des Gesetzes zum Wasserentnahmeentgelt wurde eine ökologische Ausrichtung und Lenkungswirkung verpasst bemängelt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg. "Es ist völlig unverständlich, dass nun auch das produzierende Gewerbe den ermäßigten Kühlwassertarif für die Wasserentnahme von einem Cent zahlen soll. Das ist lediglich ein Fünftel des Betrags, der für die öffentliche Wasserversorgung zu bezahlen ist. Das wieder eingeleitete erwärmte Kühlwasser heizt Flüsse wie Rhein und Neckar auf und schädigt Flora und Fauna", erklärt BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß. "Das sind versteckte Subventionen, auch für Kohle- und Atomkraftwerke, die beide große Mengen an Kühlwasser benötigen." Daran ändert auch der beschlossene Ökobonus nichts, da dieser nicht zwingend für direkte Schäden eingesetzt werden soll. Mit einem höheren Wasserentnahmeentgelt würde ein schonender und sorgsamer Umgang mit Wasser gestärkt und die Einnahmen für den Gewässerschutz erhöht.

Weiter kritisiert der BUND, die Befreiung der landwirtschaftlichen Bewässerung vom Wasserentnahmeentgelt. Für Berieselungsanlagen von Feldern werden vielfach kleinere Fließgewässer angezapft, die im Sommer ausgeprägte Niedrigwasserphasen aufweisen. Beregnungswasser ist kostbar und kostet etwas - das muss auch zukünftig gelten. Der BUND sieht in der Befreiung eine Bevorzugung der intensiven, naturschädlichen Bewässerungswirtschaft gegenüber einer nachhaltigen Wirtschaftsweise, die, auf Höchsterträge verzichtet und ohne Bewässerung auskommt.


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Quelle:
Presseinformation, 8. Juni 2010
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
Landesverband Baden-Württemberg
70178 Stuttgart. Paulinenstraße 47
Tel.: 07 11/62 03 06-0, Fax: 07 11/62 03 06-77
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2010