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MELDUNG/168: Weltwassertag - EU-Recht muss besser umgesetzt werden (BUND BE)


BUND Landesverband Berlin e.V. - Pressemitteilung - Berlin, 21. März 2019

BUND Berlin zum Weltwassertag:
EU-Recht muss besser umgesetzt werden


Der BUND Berlin fordert eine konsequente Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Land Berlin. Die Bundesländer seien verpflichtet, Maßnahmen umzusetzen, damit die Gewässer wieder einen guten ökologischen Zustand erreichen. Dazu müssten bis 2027 insbesondere die Durchlässigkeit der Fließgewässer wiederhergestellt, naturnahe Uferbereiche erhalten und geschaffen werden sowie schädliche Schadstoffeinträge und Nutzungen konsequent reduziert werden.

Für einen guten ökologischen Zustand der Gewässer müsse bei der Umsetzung WRRL konsequent auch in anderen Politikbereichen wie Agrar-, Energie-, Abfall-, Ressourcen- und Verkehrspolitik gehandelt werden. Subventions- und Fördermaßnahmen seien verbindlich an den Zielen des Gewässerschutzes auszurichten, kontraproduktive Maßnahmen zu stoppen.

In Berlin erreichen laut Senatsverwaltung ca. ein Prozent der Gewässer bereits die Zielstellung der Wasserrahmenrichtlinie, bei ca. 25% ist es unklar; bei ca. 74% ist es bei jetziger Datenlage eher unwahrscheinlich, dass die Ziele erreicht werden. (Quelle https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/eg-wrrl/de/inberlin/bestand.shtml)

Sascha Maier, Sprecher des BUND Arbeitskreises Wasser: "Mit der Koalitionsvereinbarung hat sich der Senat dazu verpflichtet, die wesentlichen wasserwirtschaftlichen Herausforderungen Berlins anzugehen und die Wasserrahmenrichtlinie für alle Flüsse schnellstmöglich umsetzen. Dieser Vorsatz muss jetzt konsequent und engagiert in die Tat umgesetzt werden."

Zur Sicherung des sauberen Trinkwassers und zum Schutz wertvoller Feuchtgebiete fordert der BUND Berlin, dass die Bewilligungsverfahren für die Brunnengalerien der Berliner Wasserbetriebe (BWB) zügig vorangetrieben und abgeschlossen werden. Dazu muss das Berliner Wasserversorgungskonzept angepasst werden - es darf in den einzelnen Wasserfördergebieten nicht mehr Grundwasser entnommen werden als sich wieder bildet. Wertvolle Feuchtgebiete wie z. B. die Grunewalder Moore dürfen nicht weiter austrocknen.

Ebenso müssten die vorliegenden Gewässerentwicklungskonzepte von Panke, Tegeler Fließ, Erpe, Wuhle und Müggelspree/Müggelsee zügig umgesetzt bzw. für die Havel dringend auf den Weg gebracht werden.

Zum Schutz der Spree und des Berliner Grundwassers müsse sich der Berliner Senat weiterhin für den schnellstmöglichen Ausstieg aus der Braunkohle in Brandenburg einsetzen. Gemeinsam mit dem Nachbarland seien zudem Lösungen zur erarbeiten, wie die Schadstoffeinträge durch den Kohleabbau beseitigt werden und wer die Kosten für notwendige Maßnahmen jetzt und später trägt.

Weitere Forderungen und Ausführungen im Forderungspapier des Landesarbeitskreises Wasser Berlin-Brandenburg unter:


https://www.bund-berlin.de/service/publikationen/detail/publication/forderungen-des-bund-landesverbandes-berlin-ev-zur-umsetzung-der-europaeischen-wasserrahmenrichtli/

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Quelle:
Presseinformation, 21.03.2019
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
Landesverband Berlin
Crellestraße 35, D-10827 Berlin
Tel. 030/78 79 00-0, Fax: 030/78 79 00-18
E-Mail: kontakt@bund-berlin.de
Internet: www.bund-berlin.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2019

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