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VEGETARIERBUND/343: Das V-Label - Für einen sicheren Einkauf (natürlich vegetarisch)


natürlich vegetarisch 01/09 - Winter 2008/2009
Das VEBU Magazin

Das V-Label - Für einen sicheren Einkauf
Das V-Label erleichtert vegetarisch und vegan lebenden Menschen die Auswahl der Lebensmittel.
Ein Interview mit Ralf Schmidt

Von Ellen Krause


"Kann ich das kaufen? Ist da auch wirklich kein Fleisch, keine Milch oder keine Gelatine drin?" Mit diesen Fragen müssen sich Vegetarier/innen und andere Menschen, die z. B. aufgrund von Allergien auf ihre Ernährung achten, häufig auseinandersetzen. Ein Blick auf die Zutatenliste ist umständlich und bietet trotzdem keine wirkliche Sicherheit. Da enthält die als "rein pflanzlich" deklarierte Margarine plötzlich Wollfett, oder Säfte sind mit Gelatine geklärt worden. Diese Fakten erfährt man aber nicht auf der Verpackung, sondern nur über Produktanfragen beim Hersteller. Ganz schön mühsam! Abhilfe schafft hier das V-Label. Ein Interview mit Ralf Schmidt vom VEBU, der für die Vermarktung des V-Labels hierzulande zuständig ist.


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FRAGE: Was genau ist das V-Label?

RALF SCHMIDT: Eine international geschützte Marke zur Kennzeichnung vegetarischer und veganer Lebensmittel. Es besteht aus einem gelben Kreis mit einem grünen V und der entsprechenden Klassifizierung: ovolacto-vegetarisch (mit Eiern und Milch), ovo-vegetarisch (ohne Milch, mit Eiern), lacto-vegetarisch (ohne Eier, mit Milch), vegan (ohne tierische Inhaltsstoffe hergestellt).

FRAGE: Wozu ist das V-Label gut?

RALF SCHMIDT: Der Verbraucher kann bei Produkten mit dem V-Label auf einen Blick erkennen, ob das Produkt für ihn geeignet ist. Er braucht nicht mehr umständlich die Zutatenliste zu studieren. Außerdem garantiert das V-Label, dass die verwendeten Eier bei vegetarischen Produkten nicht aus Käfighaltung stammen.

FRAGE: Warum reichen die Zutatenlisten nicht aus?

RALF SCHMIDT: Bei Fertiggerichten ist in der Regel nicht sofort ersichtlich, ob z. B. Rinderbrühe oder tierische Fette enthalten sind. Um eine Zutatenliste korrekt lesen zu können, braucht es einiges an Erfahrung und Wissen, um die für Laien oft unverständlichen Fachausdrücke oder E-Nummern entschlüsseln zu können. Zudem sind oft nicht alle bei der Produktion verwendeten Hilfsstoffe aufgelistet. Es ist auch selten deklariert, ob Käse mit mikrobiellem oder Kälbermagenlab hergestellt wurde, welches bei der Schlachtung gewonnen wird. Wer sich die Mühe macht, die Hersteller anzuschreiben und konkret nachfragt, erlebt oft unangenehme Überraschungen. Außerdem fühlen sich viele Verbraucher heutzutage sicherer, wenn Informationen von einer unabhängigen Organisation bestätigt werden.

FRAGE: Hat das V-Label auch Vorteile für die Firmen, die es verwenden?

RALF SCHMIDT: Auf jeden Fall. Viele Kunden betrachten das V-Label als Gütesiegel und bevorzugen so gekennzeichnete Produkte beim Einkaufen. Außerdem werden alle Produkte mit dem V-Label hier im VEBU-Magazin und auf unserer Homepage vorgestellt. Das ist kostenlose Werbung, die direkt bei der Zielgruppe ankommt! Und auch die Unternehmen sparen Zeit, weil sie weniger Verbraucher-Anfragen beantworten müssen.

FRAGE: Wer kann das V-Label verwenden?

RALF SCHMIDT: Lebensmittelproduzenten und die Gastronomie. Die gekennzeichneten Lebensmittel reichen von Brotaufstrichen über Fleischersatzprodukte und Fertiggerichte bis hin zu Getränken und Süßwaren. Auch die Verwendung auf Speisekarten ist eine große Hilfe - sowohl für das Personal als auch für die Gäste, ganz besonders für ausländische Besucher. Derzeit haben wir europaweit bereits etwa 100 Lizenznehmer - Tendenz steigend!

FRAGE: Wie funktioniert das, wenn Restaurants das V-Label verwenden?

RALF SCHMIDT: Gerichte auf der Speisekarte können mit dem V-Label gekennzeichnet werden, wenn sie den Anforderungen der jeweiligen Kategorie entsprechen. Das spart den Gästen und dem Personal mühsame Rückfragen und ist auch für alle ausländischen Gäste praktisch, die sich sonst vielleicht nur schwer verständigen könnten. Und schon am Eingang des Restaurants signalisiert das V-Label: Auch Vegetarier und Veganer kommen hier auf ihre Kosten.

FRAGE: Einige Firmen haben bereits eigene Kennzeichnungen für vegetarische Lebensmittel. Ist das V-Label trotzdem sinnvoll?

RALF SCHMIDT: Unbedingt. Zum einen hat eine einheitliche Kennzeichnung für den Verbraucher einen höheren Wiedererkennungswert. Sogar im Ausland: Auch in Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Italien und Tschechien wird das V-Label verwendet. Zum anderen wird es ja von einer unabhängigen Organisation unter entsprechenden Auflagen (s.u.) vergeben. Dadurch fühlen sich viele Verbraucher sicherer.

FRAGE: Welche Voraussetzungen müssen Firmen erfüllen, um das V-Label zu bekommen?

RALF SCHMIDT: Interessierte Firmen füllen einen detaillierten Fragebogen zu den Zutaten und dem Produktionsprozess aus und müssen bereit sein, unangemeldete Kontrollen zu akzeptieren. Dabei orientieren wir uns an den Standards der European Vegetarian Union (EVU). Zum Beispiel dürfen keine Eier aus Käfighaltung verwendet werden. Außerdem müssen die Firmen garantieren, dass vegane Produkte bei der Herstellung nicht von tierischen kontaminiert werden, also keine Spuren von tierischen Erzeugnissen enthalten sind. Selbstverständlich werden alle Informationen zu den Inhaltsstoffen vertraulich behandelt. Produkte, die als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden müssen, bekommen kein V-Label. Wenn unsere Standards erfüllt werden, bekommt das Unternehmen gegen eine geringe Jahresgebühr die Lizenz verliehen.

FRAGE: Gibt es eine Liste mit den Lebensmittelproduzenten und Restaurants, die das V-Label verwenden?

RALF SCHMIDT: Ja, sie kann unter www.v-label.info aufgerufen werden. Auf dieser Seite findet man auch viele weitere Informationen zum V-Label.


Firmen, die an der Verwendung des Labels interessiert sind,
können den V-Label-Vertrieb unter Tel. 0221 - 98 12 98 72 erreichen.

© Ellen Krause, Padertext, 2008


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Quelle:
natürlich vegetarisch 01/09 - Winter 2008/2009, S. 22-23
60. Jahrgang
Vegetarierbund Deutschland e.V. (VEBU)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2009